Ihr Zeitungsexemplar wird während der Bezugsunterbrechung nicht gegenständlich gespendet. Das Bezugsgeld für den Unterbrechungszeitraum schreiben wir intern einem Sonderkonto gut; aus diesem werden Zeitungslieferungen an Leser finanziert, die sich den Bezug der Zeitung nicht leisten können.
Wir verbürgen uns dafür, dass der Spendenbeitrag in gute Hände kommt, z.B. an Krankenhäuser oder Pflege- und Seniorenheime. Damit handelt es sich bei Ihrer Urlaubsspende nicht um eine Spende im steuerlichen Sinn.
Wir sind daher nicht berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.